Als erwerbstätige Mutter haben Sie Anrecht auf einen Mutterschaftsurlaub. Als erwerbstätig gilt, wer in einem Unternehmen als Angestellte arbeitet, selbständig ist, im Geschäft des Ehemanns oder eines Angehörigen arbeitet und da einen Lohn bezieht.
weiter...Schweizer Familiengerichte wenden unterschiedliche Berechnungsweise für den Unterhalt an. In der Regel werden die abstrakte Berechnungsweise und die Bedarfsberechnung vorgenommen. Die abstrakte Berechnungsweise erfolgt nach Prozentsätzen und ist in der Schweiz die herkömmliche Berechnungsweise. Sie hat den Vorteil der Einfachheit.
Nicht nur Menschen auch Tiere müssen sich an die neue Heimat gewöhnen
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