Ja alles beginnt mit der Geburt, aber auch die sollte in der Schweiz richtig vorbereitet werden, sonst kann es schon hier sehr teuer werden. Die Vorgeburtliche Anmeldung bei der Krankenkasse inkl mit Zusatzversicherung sind daher sehr wichtig. Bezahlt wird diese jedoch erst ab der Geburt. Bei Fragen bitte melden.
weiter...Als erwerbstätige Mutter haben Sie Anrecht auf einen Mutterschaftsurlaub. Als erwerbstätig gilt, wer in einem Unternehmen als Angestellte arbeitet, selbständig ist, im Geschäft des Ehemanns oder eines Angehörigen arbeitet und da einen Lohn bezieht.
weiter...Am 1. Januar 2013 wurde in der Schweiz mit der Revision des Zivilgesetzbuchs das Vormundschaftsrecht durch eine neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung abgelöst. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht durch Fachbehörden, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, zu treffen sind. Der Bund macht nur minimale Vorgaben. Entsprechend ist die Behördenorganisation je nach Kanton unterschiedlich umgesetzt.
Es heisst zwar immer zum Wohl des Kindes aber leider werden sehr oft ungeplante Kosten erzeugt und der eigentliche Wille des Handlungsunfähigen nicht berücksichtigt. Leider werden Familienmitglieder völlig ausgeschlossen.
Ein Vorsorgeauftrag macht es möglich sich der Verfügungen der Behörde zu entziehen.
Schweizer Familiengerichte wenden unterschiedliche Berechnungsweise für den Unterhalt an. In der Regel werden die abstrakte Berechnungsweise und die Bedarfsberechnung vorgenommen. Die abstrakte Berechnungsweise erfolgt nach Prozentsätzen und ist in der Schweiz die herkömmliche Berechnungsweise. Sie hat den Vorteil der Einfachheit.
Nicht nur Menschen auch Tiere müssen sich an die neue Heimat gewöhnen
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