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Finanzen in der Schweiz

Steuersystem

Das Schweizer Steuersystem ist auf den 1. Blick kompliziert. Aber das muss nicht sein.

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Bankverbindung

 Ein Konto kann nur mit einer gültigen Anmeldung eröffnet werden

Pensionierung

Ein finanziell sorgenloses Alter muss jeder rechtzeitig und richtig planen

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Vorsicht bei der Vorsorge 3a

Die in der Schweiz so beliebte Vorsorge 3a ist für Deutsche eine Steuerfalle. Es gibt bei dieser gebundenen Vorsorge kaum Rendite und Ihr Geld auch nicht so einfach zurück. Der deutsche Staat verlangt dann nach den Schweizer Steuern noch einmal bis zu 40% Steuern bei der Rückreise nach Deutschland. Eine Beratung lohnt sich vor dem Abschluss

Gehaltsabrechnung

Der Durchschnittslohn ist CHF 72.000,- p.a., die Abgezüge sehen sie hier.

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Privatkredite

Hausbanken vergeben in der Regel keine Privatkredite. Dafür gibt es Kreditbanken mit 6-10% Zinsen pro Jahr.

In privaten Finanzangelegenheiten bringt Ordnung ein gutes Gefühl. Eine Finanzplanung sowie die vollständige Übersicht kann den  Wohl-stand verbessern. Unser unabhäniger Makler unterstützt und begleitet Sie als zuverlässiger Partner bei der finanziellen Lebensplanung. Wir bieten massgeschneiderte Produkte und Lösungen zu besten Bedingungen. Unser Partner für unabhänige Finanz- und Versicherungsberatung ist in der ganzen Schweiz tätig Matthias Estermann ist Cicero zertifiziert und berät und fährt gerne etwas weiter.

Versicherungen

Oft kommt man nicht drum herum eine Versicherung zu machen. Da ist guter Rat wichtig denn die Unterschiede sind recht gross. Bonusschutz, Kollision, Parkschaden, Grobfahrlässigkeit...

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Schulden-Betreibung

Für unbezahlte Rechnungen bekommt man eine Betreibung. Dann folgt die Pfändung bis zum Verlustschein.

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Lohnfortzahlung bei Krankheit

Bei Krankheit ist die Lohnfortzahlung durch das Gesetz geregelt. In der Regel werden 80% vom Bruttolohn während 720 Tagen gezahlt.

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Sozialhilfe 

Wenn das passiert ist es wirklich nicht mehr gut. Beispiel Einzel in ZG Miete 1.350, Krankenkasse 350, Leben 997 wird bezahlt. Der Rest nicht. An diesen Standart gewöhnt es sich nicht so einfach. Die Aufenthaltsbewilligung kann entzogen werden.

Krankenkasse OKP/KVG/VVG...

Jeder Zuwanderer muss innerhalb von 3 Monaten eine Schweizer Krankenkasse  nachweisen. Eine Befreiung über die Wohngemeinde wird selten erstellt. Die Gemeinde kann den Ausländerausweis zurück halten bis eine Versicherungsbestätigung vorliegt. 

Die Schweiz hat über 50 Krankenkassen und die Prämien sind in jedem Kanton anders. Eine Auswahl ist oft schwierig. Unser VERSICHERUNGSMAKLER erstellt das passende Angebot

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