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Behörden und Ämter

Anmeldung in der Wohngemeinde

Vorraussetzungen für Arbeits- & Aufenthaltsbewilligung
Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Krankenkasse

 

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Steuerbehörden 

3 Behörden erheben Steuer
Bund - Kanton - Städte und Gemeinden

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Begriffe der Altersvorsorge

AHV / IV

AHV - Alters & Hinterbliebenen
AHV Maximalrente CHF 28.200

IV - Invalidenversicherung

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BVG / Pensionskasse

Betriebliche Altersvorsorge
Die Pensionskasse des Arbeitgebers ist für jeden ab einem Jahreslohn von CHF 24.675 obligatorisch und kann nicht selber gewählt werden.

 

Säule 3a/3b vorsicht Steuerfalle

Private Altersvorsorge
Hier ist für Zuwanderer wichtig was langfristig geplant ist. Eine momentan steuergünstige Anlage kann unter Umständen richtig teuer werden.

 

Begriffe der Arbeitslosigkeit

RAV

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (eher Kontrollzentrum)
Arbeitlose haben diverse Auflagen und Aufgaben zu erfüllen um ein Arbeitlosentaggeld zu erhalten. Es besteht hier eine Hohlschuld. Man muss sich immer selber informieren und kümmern. Wichtig ist eine sofortige Anmeldung bei einer Kündigung und auch der Beleg sich sofort um einen neuen Job zu kümmern. 

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ALV

Arbeitslosenversicherung
Das Arbeitlosentaggeld erhält Mann/Frau wenn diverse Vorraussetzungen erfüllt sind. Es werden in 70% vom versicherten Bruttolohn bezahlt. Bei Nichterfüllung von Aufgangen kann reduziert werden. Sanktionen folgen sehr schnell. Es gibt keine rückwirkende Anmeldung.

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Krankenkasse

Ein Zuwanderer muss die Schweizer Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten nach Anmeldung nachweisen oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse vorlegen. Die Befreiung gibt es jedoch selten. Die Gemeinde kann den Ausländerausweis zurück halten bis eine Versicherungsbestätigung vorliegt.

Prämienverbilligung 

Abhängig vom Jahreseinkommen und dem Vermögen erhalten Familien und Einzelpersonen eine Prämienverbilligung auf die Krankenkasse.
Im Kanton Luzern erhalten 30% der Bevölkerung diese Unterstützung.

Zollbehörde

Schweizer Zollbehörde

Umzugsgut sowie auch Fahrzeugen können innerhalb von 12 Monten nach der Anmeldung in der Wohngemeinde / Stadt zollfrei importiert werden.

MFK

Motorfahrzeugkontrolle oder auch Strassenverkehrsamt:

Der Führerschein/Führerausweis muss innerhalb von 12 Monaten nach der Einreise umgeschrieben werden. Wenn nicht verfällt und man fährt ohne gültigen Ausweis.

Notrufnummern in der Schweiz

144 Rettung / Sanität

118 Feuerwehr

117 Polizei

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