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Mutterschaft in der Schweiz

Kindergeld

Ein Mann ist nach einer Trennung verpflichtet für Kind und Ehefrau Unterhaltszahlungen zu leisten. Das ist abhängig vom schweizer Lohn und kann teuer werden. Zahlungen von 800 bis 1.000 CHF pro Monat / pro Kind sind keine Seltenheit.

Vereinbarungen die mal in Deutschland getroffen worden, sind nicht rechtsgültig wenn der Partner in der Schweiz lebt. Der Partner kann eine neue Berechnung verlangen.

Schwangerschaft

Ein Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen oder 98 Tage. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie zu 100% angestellt sind oder Teilzeit arbeiten. Als Mutter erhalten Sie während dem Urlaub 80% Ihres Gehaltes in Form von Taggeldern. Höchstens aber Franken 196.--. Weil die Schweiz föderalistisch ist, kann es durchaus sein, dass durch kantonale Bestimmungen weitergehende Lösungen vorgesehen sind. Auch Gesamtarbeitsverträge oder Reglemente können weitergehenden Einfluss auf Ihren Mutterschaftsurlaub nehmen. Während den ersten 8 Wochen nach Geburt, dürfen Sie als Arbeitnehmerin nicht beschäftigt sein. Damit Sie das Mutterschaftsgeld aber erhalten, müssen Sie mindestens 9 Monate vor dem Bezug bei der AHV versichert sein und Sie müssen mindesten 5 Monate während der Schwangerschaft gearbeitet haben. Und Sie müssen bis zur Geburt in einem Arbeitsverhältnis stehen oder noch immer selbständig sein. Ein Mutterschaftsurlaub beginnt mit der Geburt des Kindes. Ein Vaterschaftsurlaub ist im Gesetz nicht vorgesehen. Während des Urlaubs darf Ihnen der Arbeitnehmer nicht kündigen. Eine solche Kündigung dürften Sie anfechten. Auf der offiziellen Webseite des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO, können Sie eine Broschüre zum Schutz der Arbeitnehmerinnen

Kinderkrippe

Die Kindertagesstätte Stärnschnuppe ist an guter Lage beim Bahnhof Mattenhof Kriens/Luzern und verfügt über gedeckte Parkplätze. Das erfahrene Team betreut die Kinder liebevoll und professionell in einer separaten Babygruppe und zwei alters- gemischten Gruppen. Kinder ab 3 Monaten bis und mit Kindergarten sind willkommen. Die Räume sind hell und haben viel Platz zum Spielen, alle Gruppen gehen täglich nach draussen und fürs leibliche Wohl sorgt eine eigene Köchin. Die KITA kennt mit Ausnahme der Weihnachtsfeiertage keine Betriebsferien und hat lange Öffnungszeiten. Für glückliche Kinder und zufriedene Eltern mehr Informationen

Geburt

Das Kind sollte dringend vor der Geburt bei der Krankenkasse angemeldet/versichert sein. Wer wie in Deutschland die Meldung erst nach der Geburt macht kann langfristig richtig viele Probleme bekommen.

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