Innerhalb von 12 Monaten nach der Einreise (Anmeldung ) in der Schweiz muss das deutsche Kennzeichen umgeschrieben werden. Jedoch muss das Fahzezg beim Zoll als Umzugsgut gemeldet sein. Hierzu gibt es ein Formular Merkblatt
Umzugsgut
Private Dinge wie Möbel, Kleider, Lebensmittel können zollfrei als Umzugsgut eingeführt werden. Hierzu ist eine einfache Auflistung ausreichend.
Wenn ein Fahrzeug angemeldet werden muss, benötigt das Strassenverkerhsamt (MFK= Motorfahrzeugkontrolle) diverse Unterlagen.
Motorfahrzeugkontrolle
Versicherungsnachweis, Fahrzeugausweis, Original Fahzeugbrief
Shopping im Ausland
Pro Person können CHF 300,- zollfrei importiert werden.
Bei Fleisch und alkoholischen Getränken gelten Einschränkungen.
Onlinebestellungen
Wenn etwas in der EU online bestellt wird, fallen ab CHF 60,- zollgebühren an in der Regel ca. CHF 24,- somit kann ein preiswerter Artikel doch teurer werden.