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Zollbestimmungen

Fahrzeugimport

Innerhalb von 12 Monaten nach der Einreise (Anmeldung ) in der Schweiz muss das deutsche Kennzeichen umgeschrieben werden. Jedoch muss das Fahzezg beim Zoll als Umzugsgut gemeldet sein. Hierzu gibt es ein Formular Merkblatt

Umzugsgut

Private Dinge wie Möbel, Kleider, Lebensmittel können zollfrei als Umzugsgut eingeführt werden. Hierzu ist eine einfache Auflistung ausreichend.

Umzugsgut


Fahrzeuganmeldung

Wenn ein Fahrzeug angemeldet werden muss, benötigt das Strassenverkerhsamt (MFK= Motorfahrzeugkontrolle) diverse Unterlagen.

Motorfahrzeugkontrolle

Versicherungsnachweis, Fahrzeugausweis, Original Fahzeugbrief


Shopping im Ausland

Pro Person können CHF 300,- zollfrei importiert werden.

Bei Fleisch und alkoholischen Getränken gelten Einschränkungen.

Onlinebestellungen

Wenn etwas in der EU online bestellt wird, fallen ab CHF 60,- zollgebühren an in der Regel ca. CHF 24,- somit kann ein preiswerter Artikel doch teurer werden.

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