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Altersvorsorge in der Schweiz

AHV gesetzlich Vorsorge

Abdeckung 20-30%

Alle Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen Beiträge an die AHV bezahlen. Eine Ausnahme: Erwerbstätige Jugendliche bezahlen bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie 17 Jahre alt werden, keine Beiträge. Wer am 17. August 2015 17 Jahre alt wird, bezahlt somit erst ab 1. Januar 2016 Beiträge an die AHV. Jugendliche Familienmitglieder, die im Familienbetrieb mitarbeiten und keinen Barlohn beziehen, müssen gar bis zum 31. Dezember nach ihrem 20. Geburtstag keine Beiträge an die AHV bezahlen.

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BVG Betriebliche Vorsorge

Abdeckung 20-30%

Als Grundlage für die Berechnung der Altersgutschriften dient der versicherte Verdienst. Obligatorisch versichert werden Lohnanteile zwischen CHF 24.675.- (Koordinationsabzug) und CHF 84.600.- (obere Limite des Jahreslohnes). Bei Löhnen, die zwar CHF 21.150.- überschreiten, aber unter oder nur wenig über dem Koordinationsabzug liegen (konkret bei Löhnen von CHF 21.150.- bis CHF 28.200)- beträgt der versicherte Lohn CHF 3.525.-. 

Private Vorsorge

Abdeckung 20%

Der Schweizer Staat unterstützt die private Altersvorsorge zur Ergänung der ersten beiden Säulen. Leider kann diese Säule 3a Vorsorge für Zuwanderer zum Verhängnis werden. Laut § 22 Estg. muss mit 40% Steuerbelastung durch den Deutschen Staat bei einer Rückreise vor dem 67 Lebensjahr gerechnet werden

Also wenn in der Schweiz eine private Vorsorge gemacht wird, dann aber eine freie Flexible Anlageform 3b z.B.

Vorsicht bei der Vorsorge 3a

Die in der Schweiz so beliebte Vorsorge 3a ist für Deutsche eine Steuerfalle. Es gibt bei dieser gebundenen Vorsorge kaum Rendite und Ihr Geld auch nicht so einfach zurück. Der deutsche Staat verlangt dann nach den Schweizer Steuern noch einmal bis zu 40% Steuern bei der Rückreise nach Deutschland. Eine Beratung lohnt sich vor dem Abschluss

persönliche Beratung

Bevor man sich leichtfertig auf eine falsche Vororge einlässt, sollte auch die Langfristige Besteuerung und Flexibilität im Vorwege abgeklärt werden. Wenn man sich mal für einen unflexiblen Weg entschieden hat, können Einzahlungen nicht mehr rückgängig gemacht werden

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Berufliche Vorsorge

Der Abeitgeber hat eine grosse Verantwortung die auch mit recht hohen Investitionen verbunden sind. Ältere Mitarbeiter sind kostenintensiever als junge Angestellte. Mitglieder erhalten bei unserem Partner Sonderkonditionen. www.pax.ch/startup

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