Sozialabzüge
Abzüge auf der Lohnabrechnung
AHV 5.15% Alters- und Hinterbliebenen Versorgung
ALV/IO 1.10% Arbeitslosenversicherung
NBU 0.60% Nichtberufs Unfallversicherung
KTG 0.50% Krankentaggeld
BVG 7-10% Berufliche Altgersvorsorge/ Pensionskasse
Steuer 8-18% Quellen-Einkommenssteuer
Es gibt eine obligatorische Versicherungen die nicht von dem Gehalt abgezogen wird.
Jeder in der Schweiz lebende und arbeitende Person muss eine Schweizer Krankenkasse haben.
Je nach Wohnkanton, Auswahl des Versicherungsmodells und der Franchise sind die Kosten für eine solche Krankenkasse zwischen 150-600 Sfr. monatlich. Durch eine Beratung und unsere Rabattverträge kann man hier sehr viel Geld sparen. Eine Familienkrankenkasse gibt es nicht in der Schweiz. Jedoch bekommen Kinder bis 18 Jahren ca. 70% Rabatt. Eine Beratung lohnt sich immer.
Eine ausländische Krankenkasse wird in der Regel nicht akzeptiert.
Folgende Verträge sollten auch nach Schweizer Versicherungsrecht abgeschlossen werden
- Private Altersvorsroge
- Haushaltsversicherungen, Hausrat und Privathaftpflicht
- Rechtsschutzversicherungen
- Autoversicherung
Falls sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben können sie sich gern an uns werden Kontakt
Gjergj Böhlmann
Matthias Estermann

